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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1. Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer sämtlichen Angebote, Verkäufe,

    Leistungen und Lieferungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Rabensteiner

    Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG bilden die Grundlage für sämtliche Geschäfte zwischen uns

    und unseren Vertragspartnern.

    Abweichungen von diesen Bedingungen sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich

    bestätigt sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertragspartners verpflichten uns

    nicht – auch wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung

    genannt ist –, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. AGB des Vertragpartners

    verpflichten uns nur dann, wenn diese von uns schriftlich anerkannt worden sind.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragsbestätigung ist nicht

    zwingend vorgeschrieben, sondern freibleibend.
3. Alle getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche

    Bestätigung wirksam.
4. Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden durch die Rabensteiner

    Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG in Zusammenhang mit Anboten, Verkäufen oder Lieferungen

    nicht übertragen oder zur Benützung überlassen.

II. Rücktrittsrecht und Sicherheitsleistung

    Ist ein Anbot von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG angenommen und ergibt sich,

    dass die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners so schlecht sind, dass unsere Ansprüche

    gefährdet sind oder wird bekannt, dass die Kreditwürdigkeit des Bestellers vermindert ist,

    so berechtigen uns diese Umstände, unsere Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung

    bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet ist. Die Weiterveräußerung der unter Eigentums-

    vorbehalt gelieferten Ware sowie deren Herausgabe oder die Übertragung des mittelbaren

    Besitzes auf Kosten des Vertragspartners können wir verlangen.
    Diesfalls können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung

    begehren.

III. Lieferfristen

1. Von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG bekanntgegebene Liefertermine

    sind freibleibend. Durch die Angabe oder Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fixgeschäft

    zustande. Die von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG angegebene unverbindliche

    Lieferfrist beginnt frühestens mit der Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung), jedoch nie vor

    Klärung der technischen Einzelheiten. Der Vertragspartner ist durch schriftliche Erklärung zum

    Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG

    angegebene Liefertermin um 4 Wochen und auch die durch den Vertragspartner gewährte weitere

    Nachfrist von 4 Tagen überschritten ist. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere

    Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Wird durch den Vertragspartner von der vorstehen-

    den Vereinbarung bei einem Gesamtauftrag Gebrauch gemacht, gilt die Erklärung des Vertrags-

    partners nur hinsichtlich jener Teillieferung, bezüglich derer es zu einer Überschreitung der Liefer-

    frist gekommen ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter Ausschluss von Schaden-

    ersatzansprüchen des Vertragspartners zur Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Liefer-

    verpflichtung.
2. Bezüglich der von uns durchgeführten Teillieferungen sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu legen.


3. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners sind wir wahlweise berechtigt, entweder Erfüllung zu ver-

    langen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertragzurückzutreten.

    Diesfalls sind wir berechtigt, wahlweise, ohne konkreten Schadensnachweis eine Stornogebühr von

    30 % des Listenpreises oder den tatsächlich erlittenen höheren Schaden und entgangenen

    Gewinn zu begehren.

4. Falls der Vertragspartner mit der Bezahlung von Verbindlichkeiten gegenüber der Rabensteiner

    Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG in Rückstand geraten ist, und zwar auch dann, wenn der

    Zahlungsverzug zu dem Zeitpunkt des neuen Vertragsabschlusses bestand oder der neue Vertrag

    vor Fälligkeit des früheren Vertrags abgeschlossen wurde, sind wir berechtigt, die Erfüllung bereits

    abgeschlossener Rechtsgeschäfte zu unterlassen. Diesfalls stehen dem Vertragspartner keine wie

    immer gearteten Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche zu.
5. Der Transport erfolgt grundsätzlich ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.

    Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und

    diesfalls auf dessen Rechnung.
6. Hat die Zustellung der Ware durch Rabensteiner zu erfolgen, verpflichtet sich der Vertragspartner,

    an der Lieferadresse eine geeignete Fläche zur Verfügung zu stellen, an der die Ablieferung der

    Ware erfolgen kann. Die Lieferung erfolgt ausschließlich zu ebener Erde und der Vertragspartner

    ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eine vertretungsbefugte Person die Lieferung über-

    nehmen kann. Ist aufgrund eines vereinbarungswidrigen Verhaltens des Vertragspartners eine

    weitere Zustellung nötig, wird die Verrechnung von Zustellgebühr entsprechend der jeweils gültigen

    Preisliste der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG vereinbart. Bei vereinbarter

    Zustellung frei Haus tritt der Gefahrenübergang mit erfolgter Abladung zu ebener Erde ein.

IV. Preise

1. Die durch uns angeführten Preise sind unter Zugrundelegung der bei Vertragsabschluss

    geltenden Löhne und Materialkosten berechnet. Sollte zwischen Anbotserstellung und Lieferung

    der Ware eine Erhöhung dieser Kosten eingetreten sein, so werden diese Preiserhöhungen dem

    vereinbarten Preis zugeschlagen. Die durch die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG

    angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Umsatzsteuer, ohne Montage, ohne

    Versandspesen, ohne Versicherung und ohne sonstige Nebenkosten ab Auslieferungslager.

V. Zahlungsbedingungen

1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen binnen 10 Tagen

    netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt,

    bankmäßige Verzugszinsen zu begehren und zwar in jedem Fall 10 % p.a. Bei Zahlungsverzug

    sind überdies alle Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu ersetzen. Diesfalls sind für ein Mahn-

    schreiben Euro 35,– und für ein anwaltliches Forderungsschreiben die Kosten lt. RATG TP 3/A zu

    bezahlen.
2. Bei Zahlungsverzug – auch mit einer Teilzahlung – des Vertragspartners werden alle bestehenden

    Forderungen der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG sofort fällig und ist diese

    darüber hinausgehend berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Verträgen fristlos zurückzutreten.
3. Die Aufrechnung einer Gegenforderung ist von Vertragspartnern nur zulässig, wenn sie

    gerichtlich festgestellt oder von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG anerkannt ist.
    Der Vertragspartner hingegen ist verpflichtet, sämtliche offenen Forderungen der Rabensteiner

    Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG gegen seine eigenen Lieferforderungen aus den

    bestehenden Geschäftsverbindungen auf Wunsch der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge

    GmbH & Co KG hin aufzurechnen.
4. Eine Annahme von Wechseln durch die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG erfolgt

    nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Diesbezügliche Diskont- und Wechselspesen gehen immer

    zu Lasten des Vertragspartners. Eine Hereinnahme eines Wechsels erfolgt nur, wenn dieser von

    unseren Banken diskontiert wird. DerartigeZahlungen gelten erst mit Einlösung des Wechsels als

    gewährleistet und erfolgt die Hereinnahme nur zahlungshalber.
5. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Alle Waren der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG werden unter Eigentumsvorbehalt

    geliefert. Sie bleiben im Eigentum der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG bis zur vollen

    Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit den

    Vertragspartnern. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die

    Saldoforderung der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG.
2. Der Vorbehaltskäufer (Vertragspartner) ist berechtigt, die Ware zu bearbeiten und zu veräußern.

    In diesem Falle geht bei einem Barkauf der Weiterveräußerungspreis bis zur Höhe des noch

    aushaftenden Kaufpreises nicht in das Eigentum des weiterveräußernden Vorbehaltskäufers über.

    Dieser hat vielmehr den Weiterverkauf seriös gesondert zu verwahren und sofort in Höhe des

    noch aushaftenden Kaufpreises an uns abzuführen. Für den Fall des Kreditkaufes tritt der Vertrags-

    partner schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen

    Abnehmer (Zweiterwerber) an uns zur Sicherung ab. Der Vertragspartner ist ermächtigt,

    die abgetretene Forderungsolange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber

    vertragsmäßig nachkommt. Der Vertragspartner hat über Verlangen Name und Anschrift des

    Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung sofort bekanntzugeben und alle Unterlagen

    zur Durchsetzung der Ansprüche der Firma Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH auszufolgen.

    Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, uns Pfändungen oder Zugriffe Dritter auf die Ware

    unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Kosten von Maßnahmen

    zur Beseitigung des Zugriffes Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren, insbesondere

    die Kosten von Interventionsprozessen, zu tragen, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen

    werden können.
3. Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumvorbehalts ermächtigt uns der Vorbehaltskäufer

    (Vertragspartner) schon jetzt, den Besitz an unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen.

    Ebenso ist die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG berechtigt, entweder den Kaufgegen-

    stand bestmöglichst zu veräußern und den erzielten Erlös den Vertragspartner auf seine noch be-

    stehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis zurückzunehmen und

    dem Vertragspartner für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum

    üblichen Mietpreis zu berechnen. Dies unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche.

VII. Gewährleistung

1. Die Gewährleistung für fachgemäße Ausführung richtet sich nach den geltenden Ö-Normen.

    Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Lieferung bei Empfang auf Vollständigkeit und Mängel-

    freiheit zu untersuchen. Mängelrügen sind vom Vertragspartner binnen 8 Tagen nach Empfang

    der Lieferung, in jedem Fall allerdings vor Einbau und Montage anzuzeigen. Mängelrügen des

    Vertragspartners berechtigen diesen allerdings nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.

    Mängel, die erst nach Gebrauchnahme erkennbar sind und nicht auf eine mangelhafte Montage

    zurückzuführen sind, werden nur dann berücksichtigt, wenn die Mängelrüge unverzüglich nach

    Feststellung des Mangels, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Empfang der Lieferung

    schriftlich geltend gemacht werden.
2. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann ihrer Wahl nach

    a. eine Nachbesserung bezüglich eines mangelhaften Erzeugnisses durchführen,
    b. die mangelhafte Ware bzw. die mangelhaften Teile davon ersetzen oder
    c. die Ware gegen Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages zurücknehmen und vom

        Vertrag zurücktreten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge

        GmbH & Co KG über.
3. Nur wenn die Mängelbehebung von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG schriftlich

    abgelehnt wird, ist der Kunde berechtigt, diese durch Dritte vornehmen zu lassen.
4. Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
5. Der Vertragspartner hat nur Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung, falls die Rabensteiner

    Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG keinen Ersatz oder Verbesserung nach Punkt 3 leistet.
6. Für Schadenersatzansprüche wird durch die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG

    ausschließlich bei grobem Verschulden gehaftet, nicht allerdings für Mangelfolge- oder sonstige

    Begleitschäden, ebenso nicht für andere mittelbare Schäden.

VIII. Stornogebühr

    Wenn es aufgrund einer Einigung der Vertragspartner zu einem Umtausch oder einer Stornierung

    der bestellten oder gelieferten Waren kommt, ist der Vertragspartner auf alle Fälle verpflichtet,

    eine Stornogebühr im Ausmaß von 30 % des Listenpreises zu bezahlen.

IX. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG):

1. Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen

    für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 2 Ziffer 1 PHG).
2. Für den Fall, dass der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unter-

    nehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht an den anderen Unternehmer zu

    überbinden.
3. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Vertragspartner,

    die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG schad und klaglos zu halten und alle Kosten,

    die uns im Zusammenhang mit einer verschuldensunabhängigen Haftung entstehen, zu ersetzen.
4. Sollte der Vertragspartner selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, ver-

    zichtet er gegenüber der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG ausdrücklich auf

    einen Regressanspruch.

X. Für Verbraucher

1. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSCHG)

    und hat er seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen

    Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder

    Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag

    zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen

    einer Woche erklärt werden. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform

    (§ 3 KSCHG).
2. Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn

    ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im

    Zuge der Vertragshandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich

    geringerem Ausmaß eintreten.
    Maßgebliche Umstände sind:
    a. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit

        die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
        b. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
        c. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
        d. die Aussicht auf einen Kredit.
3. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den

    Verbraucher erkennbar ist, dass die obengenannten Umstände nicht oder nur in erheblich

    geringerem Ausmaß eintreten. Eine diesbezügliche Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
4. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und deren Richtigkeit wird nicht gewährleistet.
5. a. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann ohne sachliche Rechtfertigung vom

        Vertrag zurücktreten.
    b. Es wird ihr das Recht eingeräumt, ihre Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender

        Wirkung einem Dritten zu überbinden, der im Vertrag nicht namentlich genannt ist.
    c. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann eine von ihr zu erbringende Leistung

        einseitig ändern oder von ihr abweichen.
    d. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann für ihre innerhalb von zwei Monaten

        nach der Vertragsschließung zu erbringende Leistung aufgrund der obengenannten Gründe ein

        höheres als das ursprünglich bestimmte Entgelt verlangen.
    e. Die Pflicht der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG zum Ersatz eines Schadens an

        einer Sache, die sie zur Bearbeitung übernommen hat, wird ausgeschlossen.
    f. Ansprüche des Verbrauchers aus § 908 ABGB sind ausgeschlossen.

XI. Unwirksamkeitsklausel

    Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksamsein

    oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort A-4400 Steyr, und zwar auch dann, wenn

    die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
2. Für alle sich zwischen uns und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich

    zuständige Gericht in A-4400 Steyr. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann

    jedoch jederzeit auch ein anderes für den Vertragspartner zuständiges Gericht anrufen.

 

 

 

    Es ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.

 

 

Info

Büro und Öffnungszeiten

Mo - Fr:  07:30 - 12:00 Uhr
Mo - Do: 12:30 - 16:30 Uhr

ISO 9001:2015

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